Zuckerrübe: Förderung für das Versetzen von Pheromonfallen bis 31.5.2024 beantragen!
Gefördert werden nur Fallen die in Zuckerrübenfeldern laut MFA 2024 versetzt werden (nicht in den „Altbeständen“). Die Förderung beträgt 150 €/ha.
Voraussetzung ist die Abgabe des Mehrfachantrags 2024. Die Mindestteilnahmefläche an der Maßnahme beträgt 1 ha Zuckerrübenfläche. Es ist eine Mindestanzahl von 15 Pheromonfallen pro Hektar anzulegen. Teilnehmende Betriebe haben Dokumentationen durchzuführen.
Über Fördervorrausetzungen wurde bereits in „Pflanzenbau aktuell 11_24“ berichtet bzw. sind diese auf lkonline ersichtlich:
https://noe.lko.at/unterst%C3%BCtzungsma%C3%9Fnahme-f%C3%BCr-das-versetzen-von-pheromonfallen-in-zuckerr%C3%BCben+2400+4015745
Voraussetzung ist die Abgabe des Mehrfachantrags 2024. Die Mindestteilnahmefläche an der Maßnahme beträgt 1 ha Zuckerrübenfläche. Es ist eine Mindestanzahl von 15 Pheromonfallen pro Hektar anzulegen. Teilnehmende Betriebe haben Dokumentationen durchzuführen.
Über Fördervorrausetzungen wurde bereits in „Pflanzenbau aktuell 11_24“ berichtet bzw. sind diese auf lkonline ersichtlich:
https://noe.lko.at/unterst%C3%BCtzungsma%C3%9Fnahme-f%C3%BCr-das-versetzen-von-pheromonfallen-in-zuckerr%C3%BCben+2400+4015745
Eine Beantragung ist bis Freitag 31.5.2024 über eAMA möglich:
https://www.ama.at/allgemein/presse/presse-2024/antragstellung-zuckerruebe-2024
Eine Ausfüllhilfe zur elektronischen Antragstellung steht online unter dem Punkt „Zuckerrübe“ zur Verfügung: https://www.ama.at/formulare-merkblaetter#19982
Eine Ausfüllhilfe zur elektronischen Antragstellung steht online unter dem Punkt „Zuckerrübe“ zur Verfügung: https://www.ama.at/formulare-merkblaetter#19982